
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt - wer kann therapeutisches Boxen finanzieren?
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Für Opfer von Straftaten und Angehörige können bei Bedürftigkeit finanzielle Hilfen beantragt werden. Ausdrücklich genannt werden auch Finanzierungshilfen für Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung, etwa Traumatherapie oder Traumafachberatung. Über die Bewilligung wird individuell entschieden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für Therapeutisches Boxen wäre deshalb eine Einzelfallprüfung mit fachlicher Begründung interessant. - WEISSER RING
Der WEISSE RING bietet Opfern von Kriminalität neben Beratung auch finanzielle, rechtliche und therapeutische Unterstützungsmöglichkeiten. Über konkrete finanzielle Hilfen und Hilfeschecks entscheiden die zuständigen Außenstellen individuell. - Soziale Entschädigung nach SGB XIV
Menschen, die infolge einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden, können grundsätzlich Leistungen nach dem seit 1. Januar 2024 geltenden SGB XIV erhalten. Welche konkrete Leistung finanziert wird, hängt jedoch von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Anerkennung ab.
- Fonds Sexueller Missbrauch / Ergänzendes Hilfesystem
Besonders interessant ist, dass dort neben klassischer Psychotherapie auch andere therapeutische Hilfen wie Kunst-, Musik-, Tanz- oder tiergestützte Therapie sowie Traumafachberatung vorgesehen sind. Allerdings befindet sich das Ergänzende Hilfesystem inzwischen in der Abwicklung; neue Erstanträge können derzeit nicht mehr bewilligt werden. Bereits bewilligte Leistungen sowie Änderungs- und Ergänzungsanträge können weiter bearbeitet werden.
Therapeutisches Boxen als ergänzende traumazentrierte Intervention – wie lässt sich der individuelle Bedarf gegenüber Kostenträgern fachlich begründen?
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